90 Jahre Volshochschule Bern

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di Chiara Simoneschi-Cortesi, 17.11.2009

L’Université populaire de Berne a 90 ans. Cet âge est le signe de la belle vitalité de cette institution. Je suis heureuse et honorées de lui transmettre les vœux de santé, de prospérité et de longévité de l’Assemblée fédérale.

La Suisse, l’Europe et le monde se sont transformés en profondeur durant les 9 dernières décennies. Avec le développement de la science et de la technique, le savoir suit une courbe exponentielle. Les connaissances et les compétences de plus en plus rapidement dépassées doivent être constamment revues et réactualisées.

Notre société est en train de devenir une société de l’information et de la connaissance. Il est décisif que tous les membres de la collectivité puissent poursuivre leur formation, s’ils ne veulent pas perdre pied. Pour négocier ce virage avec succès, les mentalités doivent changer et le cadre légal doit favoriser ce changement.

Le but est que l’ensemble des citoyennes et des citoyens aient accès à la formation permanente, afin qu’ils puissent prendre une part active à la société. La formation permet à chacun de se faire sa propre opinion et de prendre des décisions en connaissance de cause.

Mesdames et Messieurs,

Le canton de Berne a reconnu les signes des temps! Il a été le premier avec Bâle à fonder une université populaire. Berne a également fait œuvre de pionnier en adoptant, en 1992, la première loi sur l'aide à la formation des adultes de Suisse. Il a élargit la portée de cette loi en 2006 à l’ensemble de la formation continue, qu’elle soit générale ou professionnelle.

Les Chambres fédérales suivent la voie tracée par le canton de Berne. En 2001, le Conseil national a approuvé une motion de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture pour “une loi sur la formation continue” mais l'année suivante, le Conseil des Etats l’a transformée en postulat.

Un pas important a été franchi avec les articles constitutionnels sur la formation adoptés en votation populaire en 2006. Le nouvel art. 64a dit que «la Confédération fixe les principes applicables à la formation continue», qu’«elle peut encourager la formation continue», et que «la loi fixe les domaines et les critères.» La Confédération a bel et bien reçu  la mission d’élaborer une loi-cadre pour la formation continue générale et professionnelle mais le Conseil fédéral n’a toujours pas rempli son devoir.

Tout avait pourtant bien commencé: le gouvernement avait même chargé le Département fédéral de l’intérieur et le Département fédéral de l’économie de dresser l’état des lieux de la politique en matière de formation continue afin de disposer d’une base concrète pour élaborer le projet de loi.

Le Conseil fédéral a pris acte en mars dernier du rapport et des solutions proposées par les départements concernées mais il a décidé – pour des raisons peu vraisemblables et peu compréhensibles – de ne pas le publier. Il a même chargé un groupe de travail de rédiger un nouveau rapport. Ainsi, douze ans après les premières tentatives du Parlement de légiférer, l’entrée en vigueur de la loi fédérale sur la formation continue a été reportée aux calendes grecques.

Meine Damen und Herren

Der Status quo ist alles andere als befriedigend, und ich bin überzeugt davon, dass die recht kritische und verworrene Situation der Weiterbildung für das Wachstum der Schweiz ein Hindernis darstellt. Ich werde Ihnen einige Probleme nennen, die auch in diversen Studien - unter anderem eine der OECD - aufgeführt werden: Das Bildungsangebot in der Schweiz ist sehr vielfältig - was eigentlich positiv wäre. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern verzeichnet die Schweiz aber mit etwa 38 Prozent eine ziemlich schwache Beteiligung an der Weiterbildung und dies mit deutlichen Ungleichheiten zwischen den unterschiedlichen Gesellschaftskategorien, den Geschlechtern, den Generationen sowie zwischen den Kultur- und Sprachregionen. Auf den Punkt gebracht heißt dies: In der Regel bilden sich vor allem jüngere, hoch qualifizierte Deutschweizer Männer weiter. Für alle anderen ist der Zugang erschwert.

Die Weiterbildung in der Schweiz leidet aber auch unter einem undurchsichtigen Finanzierungssystem. Die Folge davon ist ein schlecht koordinierter, viel zu wenig überblick- und durchschaubarer Markt. Es gibt ungenügende gesetzliche Grundlagen, um die Kompetenzen zwischen Bund, Kantone und Gemeinden voneinander abzugrenzen. Und auf Bundesebene ist die Aufgabe, Weiterbildung zu fördern und zu finanzieren sogar auf verschiedene Departements und Bundesämter aufgesplittert. Zudem wird die Weiterbildung in unterschiedlichem Maß gewichtet: Während sich große Firmen sehr engagieren, sind die KMU mangels personeller Ressourcen nicht in der Lage, mitzuhalten. Damit erhalten nicht alle Betroffenen den gleichen Zugang zur Weiterbildung. Und das ist ungerecht. Es fehlen ausreichende Statistiken, die zum Erfassen der Situation wichtig wären. Und außerdem wünschte man sich eine Professionalisierung der Anbieter. Am besten lässt sich aber das Schattendasein der Weiterbildung in der Schweiz aber an einer einzigen Zahl illustrieren: Bund und Kantone geben dafür gerade mal 1,5 Prozent der gesamten Bildungsausgaben aus. Und das, obwohl sie seit Jahren das lebenslange Lernen propagieren.

All die erwähnten Schwachstellen im heutigen System können nun wirklich nicht im Interesse der Schweiz und ihrer Bevölkerung sein. Ein Rahmengesetz ist zu wichtig und zu dringend notwendig, als dass die Arbeiten daran bis auf weiteres aufgeschoben werden können.

Das neue Weiterbildungsgesetz muss eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Es sind übrigens Ideen und Vorschläge, die wir bereits vor einigen Jahren in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates diskutiert haben. Zunächst muss das neue Gesetz es alle relevanten Bildungsstufen - universitäre Weiterbildung inklusive. Ebenso dazu gehören die Erwerbslosenbildung, die Nachholbildung und selbstverständlich auch die Angebote der Volkshochschulen. Damit dies möglich sein kann, müssen wir von einem integralen Weiterbildungsbegriff ausgehen: Es wird nicht mehr wie früher üblich zwischen beruflicher und kultureller Weiterbildung unterschieden. Diese Wertung ist hinfällig. Denn kulturelle und berufsorientierte Weiterbildung sind gleichwertig. Gute Bildung soll nicht in erster Linie von gesellschaftlichen Bedürfnissen oder den Anforderungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes ausgehen. Zuallererst hilft gute Bildung, das zu entwickeln, was in jedem einzelnen steckt. Mit dem neuen Gesetz müssen deshalb Qualitätssiegel eingeführt werden. Zertifizierte Angebote sind nicht nur wichtig für alle, die sich ausbilden wollen, sondern auch für die politische Behörde, die spezifische und gezielte Formen der Weiterbildung unterstützen. Eine weitere Aufgabe des Gesetzes besteht darin, alle Mitbeteiligten zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit zu bringen: Bund, Kantone, Gemeinden, private Institutionen und private Anbieter. Kurzum: Analog der Bildung im Tertiärbereich, muss ein qualitativ ausgezeichnetes, übersichtliches Weiterbildungssystem realisiert werden. Eines, das die Bildungsangebote kritisch unter die Lupe nimmt und bewertet, und das auch mittels allgemein gültigen Zertifikaten die Mobilität gewährleistet.

Meine Damen und Herren

Ein eidgenössisches Weiterbildungsgesetz ist letztlich auch eine Anerkennung an all die Anbieter, die seit Jahren sozusagen im „gesetzlosen Raum“ Gutes tun. Die Volkshochschule Bern steht allen – über welchen Bildungsrucksack sie auch immer verfügen – offen und ermöglicht dank dem grossen und vielseitigen Angebot an Kursen und Lehrgängen einen wichtigen Beitrag an das Bildungsniveau des Landes. Die Volkshochschule ist eine Drehscheibe des Wissens, sie bringt Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer voran. Ich habe mir vor dem heutigen Abend nicht nur das aktuelle Programm der Volkshochschule Bern angesehen, sondern auch die etwas älteren Programme. Sie sind nicht nur eine spannende Lektüre, sie erlauben auch einen aufschlussreichen, sozialhistorischen Blick auf die jüngere und jüngste Vergangenheit.

Ebenso beeindruckt haben mich die Teilnehmerzahlen der vergangenen 90 Jahre, deren Entwicklung ist in der Tat erstaunlich: Sie beginnt 1919 mit 237 „Hörern“ und klettert bis in die 60er Jahre auf viereinhalbtausend Anmeldungen pro Jahr. Danach schnellen die Teilnehmerzahlen regelrecht nach oben, bis sie 1989 auf ihrem Höchststand knapp 22'000 Teilnehmer pro Jahr erreichen. Mein Resultat hat ergeben, dass seit ihrer Gründung über 775'000 Personen einen Kurs bei der Volkshochschule Bern belegt haben. Ich möchte deshalb nicht nur zu den qualitativ hoch stehenden Inhalten gratulieren, sondern auch zur Reichweite und Intensität des Programms der Volkshochschule Bern. Sie hat damit einen unschätzbaren Beitrag an die Aus- und Weiterbildung weiter Bevölkerungskreise geleistet.

Ich wünsche der Volkshochschule Bern, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Zukunft alles Gute. Ich hoffe, dass bis zum 100. Geburtstag das eidgenössische Weiterbildungsgesetz längst in Kraft getreten sein wird. Denn ich bin überzeugt, dass dieser rechtliche Rahmen die Position der Schweizer Volkshochschulen stärken wird.

Ich danke Ihnen.

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